Seit dem 1. Januar verwenden wir das E-Rezept!
Wir können nun die Medikamente, die Sie sonst auf einem „rosa Rezept“ erhalten haben als „eRezept“ verordnen. Dieses können Sie einfach in der Apotheke durch Stecken der Versichertenkarte abrufen.
So sparen wir in Zukunft Wege und Papier!
Sollte Ihr Medikament dort nicht abrufbar sein, so waren Sie schneller als wir, denn auch wir benötigen Zeit für sorgfältige Arbeit.
Ihre Rezeptbestellung kann ab dem nächsten Werktag als eRezept in einer Apotheke Ihrer Wahl abgerufen werden (bitte beachten Sie auch die Bearbeitungszeit bei Bestellungen, die erst Freitagmittags bei uns eingehen)
Wir benötigen, wie bisher, zu Beginn des Quartals
(1.Januar, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober)
Ihre Versichertenkarte.
Für Sie ebenfalls von Interesse:
Die Nutzung der eRezept App kann zusätzlich erfolgen. Sie ist aber nicht zwingend erforderlich.
Einen PIN zur Freischaltung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Ausgenommen von der eRezept-Umstellung sind unter anderem Privatrezepte, Hilfsmittelrezepte, Betäubungsmittelrezepte, sowie Rezepte für die Pflegeheimversorgung.